Folgende Änderungen ab 01. Oktober 2024 gelten bei der Antragstellung Arbeitslosenmeldung:
Ab diesem Zeitpunkt muss eine Arbeitslosmeldung entweder elektronisch über das eAMS-Konto oder persönlich beim Arbeitsmarktservice erfolgen.
Die telefonische Arbeitslosmeldung und die Antragstellung bei den Gemeinden sind ab diesem Datum nicht mehr möglich.