Arbeitslosenmeldung - Änderung ab 1. Oktober 2024

Veröffentlichungsdatum10.09.2024Lesedauer< 1 Minute
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Folgende Änderungen ab 01. Oktober 2024 gelten bei der Antragstellung Arbeitslosenmeldung:

Ab diesem Zeitpunkt muss eine Arbeitslosmeldung entweder elektronisch über das eAMS-Konto oder persönlich beim Arbeitsmarktservice erfolgen.

Die telefonische Arbeitslosmeldung und die Antragstellung bei den Gemeinden sind ab diesem Datum nicht mehr möglich.

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