Begehung der örtlichen Wildbäche

Veröffentlichungsdatum05.05.2021Lesedauer1 Minute
Wildbachgraben

Die Wildbäche verlaufen oftmals in steilem und nur schwer zugänglichem Gelände.

Gemäß § 101 (6) Forstgesetz 1975 ist in Österreich jede Gemeinde, durch welche ein Wildbach fließt, verpflichtet, diesen samt den Zuflüssen jährlich mindestens einmal zu begehen. In der Gemeinde Fusch geschieht dies traditionell rund um den Mai, da zu dieser Zeit meistens die Schneeschmelze soweit fortgeschritten ist, dass ein sicheres Erreichen der Bachverläufe gewährleistet ist. Die Bezeichnung weist bereits darauf hin: „Wildbäche“ verlaufen naturgemäß nicht ruhig am Talboden, sondern entspringen oftmals im Hochgebirge und bahnen sich ihren Weg durch steiles Gelände, Wälder und felsiges Gebiet. Die Begehung ist für die zuständigen Mitarbeiter deshalb oftmals eine schwierige Angelegenheit. Letztes Jahr haben wir mit dem Land Salzburg einen Pilotversuch gestartet und die Wildbachkontrolle mittels einer Drohnenbefliegung vorgenommen, was sicher die Zukunft sein wird.

Ein großer Dank an die Mitarbeiter des Bauhofes, der WLV und der verschiedenen Grundbesitzer welche alljährlich diese von vielen BürgerInnen zwar nicht immer bemerkte, aber trotzdem enorm wichtige Tätigkeit durchführen, um auf die kommende Unwettersaison vorbereitet zu sein.