Bestätigter Hasenpestfall in Fusch
Nach den zwei bestätigten Fällen in unserer Nachbargemeinde Bruck, wurde auch in unserer Gemeinde ein positiver Fall der Hasenpest bestätigt.
Seitens Herrn Landesveterinärdirektor HR Prof. Dr. Josef Schöchl dürfen wir Ihnen nachstehende Mitteilung zur Kenntnis bringen:
Wichtige Information zu der auf Menschen übertragbaren Wildkrankheit Tularämie (Hasenpest)
In den letzten Jahren wurde in Teilen des Landes Salzburgs bei Feldhasen gehäuft die auch auf den Menschen übertragbare Wildkrankheit Tularämie festgestellt, bisher im Flachgau, der Stadt Salzburg, dem Tennengau und im vergangenen Jahr auch im Pongau. Nun wurde erstmals der Erreger bei verendeten Feldhasen auch im Pinzgau festgestellt.
Grundsätzlich ist der Erreger österreichweit bzw. europaweit vorkommend. Diese Krankheit ist eine Zoonose und kann daher auch auf den Menschen übertragen werden.
Francisella tularensis ist ein hochansteckender Erreger, aufgrund dessen sind unterschiedlichste Ansteckungsmöglichkeiten gegeben:
- Haut- oder Schleimhautkontakt mit infektiösem Tiermaterial
- Abhäuten von kranken, getöteten Feldhasen
- Übertragung durch Stechmücken oder durch Zecken
- Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch (Hasen)
- Trinken von kontaminiertem Wasser
- Einatmen von infektiösem Staub, beispielsweise bei Arbeiten mit landwirtschaftlichen Produkten (Heu), die mit Exkrementen von Mäusen kontaminiert sind
- Gemeldete Tularämiefälle beim Menschen sind in Österreich bis dato meistens auf einen Kontakt mit Feldhasen zurückzuführen
In der Regel treten erste Krankheitssymptome 3-5 Tage nach dem Infektionszeitpunkt auf - abhängig von Infektionsdosis, Infektionsweg und von der Virulenz des Erregerstammes kann sich die Inkubationszeit aber auch auf 1-14 Tage erstrecken.
- Hohes Fieber, grippeähnliche Symptome
- Gliederschmerzen
- Kopfschmerzen
- Schmerzhaften Schwellung der regionalen Lymphknoten
- Bildung von Hautgeschwüren an der Eintrittspforte
- Verendete Hasen oder kranke Tiere ohne Fluchtreflex, aber auch alle anderen toten bzw. offensichtlich kranken Nagetiere dürfen keinesfalls ungeschützt (Einweghandschuhe) berührt werden - verständigen Sie bitte im Verdachtsfall unverzüglich den Jagdausübungsberechtigten (bei Feldhasen) bzw. die Gemeinde. Je nach Sachlage kann der Kadaver zur Untersuchung an das dafür vorgesehene Labor eingesandt bzw. via TKV sicher entsorgt werden. Im Notfall schützen Sie sich mit Einmalhandschuhen und Mundschutz.
- Lassen Sie Ihren Hund keinesfalls freilaufen und jagen. Tularämiekranke Hasen sind geschwächt
und werden auch von nicht jagdgeübten Hunden leicht abgefangen. - Schützen Sie sich bei landwirtschaftlichen Produkten, die mit Mäusekot kontaminiert sein könnten und bei denen die Bearbeitung mit Staubaufwirbelung verbunden ist, durch einen geeigneten Mundschutz;
- Falls einige Tage nach Zeckenbissen oder der Arbeit mit landwirtschaftlichen Produkten (Heu oder andere staubende Produkte) Krankheitssymptome auftreten, suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf.